Durchführung von Überwachungsverpflichtungen

Seit 2002 sind Internetanbieter laut dem niederländischen Telekommunikationsgesetz verpflichtet, die technischen Vorkehrungen zu treffen, die es ermöglichen, ihre Dienstleistungen zu überwachen. Die Geräte, die dazu erforderlich sind, sind kostspielig und gehen praktisch vollständig zu Lasten der Anbieter.

Die Einführung dieses Gesetzes war – ebenfalls 2002 – der Anlass für die Gründung der NBIP.

Durch den gemeinsamen Erwerb der kostspieligen Überwachungsgeräte mit einer großen Anzahl von Teilnehmern wird es für alle – auch kleine – Anbieter erschwinglich, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Überwachungsdienstleistungen, die die NBIP anbietet

Die NBIP nimmt den Teilnehmern alle Sorgen im Hinblick auf die Überwachungsanordnungen ab. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • eine Schalterfunktion für die Annahme und Verarbeitung von Anordnungen, wobei die NBIP die Anordnung auf ihre rechtliche und verfahrenstechnische Richtigkeit hin überprüft.
  • die Umsetzung einer Überwachungsanordnung – die NBIP setzt ein mobiles Überwachungssystem ein und führt die Überwachung vollständig durch
  • Unterstützung beim Erstellen eines Konzepts eines Sicherungs- und Kontinuitätsplanes und bei der Einrichtung der Systeme für die zentrale Informationsstelle Untersuchung Telekommunikation (Centraal Informatiepunt Onderzoek Telecommunicatie (CIOT))

Die Vorteile

  • Keine hohen Investitionen
  • Geringere Jahreslasten als beim Alleingang
  • Prüfung der Anordnung auf ihre Richtigkeit
  • Kein Fachwissen erforderlich
  • Skalierbar

Weitere Informationen über die Überwachungsdienstleistungen? Fordern Sie die Dienstleistungsbeschreibung an.